Was ist eine Nachgenehmigung?

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Was ist eine Nachgenehmigung?

Nachgenehmigung beim Grundstückskauf – Eine Nachgenehmigung spielt insbesondere im Grundstücksrecht eine Rolle, wenn ein Kaufvertrag bereits notariell beurkundet wurde, aber nicht sofort wirksam wird. Dies ist der Fall, wenn eine der Vertragsparteien bei der Beurkundung durch den Notar nicht anwesend war. Mit der Nachgenehmigung wird der Vertrag nachträglich durch die fehlende Partei genehmigt und dadurch wirksam.

Ablauf der Nachgenehmigung in der Praxis

Ist eine Partei beim Notartermin verhindert, kann sie sich durch eine andere Person, beispielsweise einen Makler, vertreten lassen. Nach der Beurkundung erhält die abwesende Partei ein beglaubigtes Exemplar des Kaufvertrags sowie eine Genehmigungserklärung. Diese muss sie bei einem Notar ihrer Wahl unterschreiben und beglaubigen lassen. Damit wird der Vertrag nachträglich wirksam.

Nachgenehmigung im Ausland

Wenn eine Partei sich im Ausland befindet, kann die Nachgenehmigung bei einem im Ausland ansässigen Notar erfolgen. Alternativ kann diese auch über eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat erbracht werden. Botschaften und Konsulate bieten notarielle Dienstleistungen an, einschließlich der Beglaubigung von Genehmigungserklärungen, die für die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrags erforderlich sind.

Diese Möglichkeit erleichtert den Prozess insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten, da die abwesende Partei nicht extra nach Deutschland reisen muss, um die Genehmigung zu erteilen.

Vollmacht oder Nachgenehmigung?

Der Vertreter beim Grundstückskauf kann entweder mit einer notariell beglaubigten Vollmacht ausgestattet sein oder vollmachtlos handeln.

  • Mit Vollmacht: Der Kaufvertrag ist bereits durch den Vertreter wirksam beurkundet, sodass keine Nachgenehmigung erforderlich ist.
  • Ohne Vollmacht: Nachgenehmigung beim Grundstückskauf – Der Vertrag bleibt zunächst schwebend unwirksam. Erst mit der Nachgenehmigung durch die abwesende Partei erlangt er Wirksamkeit.

Kosten der Nachgenehmigung

Die Kosten für die Nachgenehmigung variieren je nach Aufwand des Vertrags und richten sich in der Regel nach dem Kaufpreis des Grundstücks. Üblicherweise liegen sie zwischen 150 und 500 EUR.

Was, wenn keine Nachgenehmigung erfolgt?

Sollte die abwesende Partei die Nachgenehmigung verweigern, kann die anwesende Partei eine Frist zur Genehmigung nach § 177 Abs. 2 BGB setzen. Erfolgt keine Nachgenehmigung innerhalb dieser Frist, wird der Vertrag endgültig unwirksam.

Die Beurkundungskosten des Notars sind in diesem Fall dennoch entstanden. Wer diese trägt, hängt davon ab, wer den Notartermin veranlasst hat. Im Zweifelsfall haftet der anwesende Vertragspartner als sicherer Gesamtschuldner.

Fazit

Die Nachgenehmigung ist ein flexibles Mittel, um Grundstückskäufe auch unter schwierigen Umständen, wie etwa bei Abwesenheit einer Partei, zu ermöglichen. Sie bietet sich an in Fällen wie:

  • Verhinderung einer Partei durch Krankheit oder Ortsabwesenheit,
  • Konflikte zwischen den Parteien, die eine gemeinsame Anwesenheit unzumutbar machen,
  • Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Notartermin zu finden.

Allerdings sollten sich die anwesenden Parteien sicher sein, dass die abwesende Partei den Vertrag tatsächlich abschließen möchte. Andernfalls ist dringend zu empfehlen, auf der persönlichen Anwesenheit beider Parteien zu bestehen.

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